Freiflächenmanagement
Beim Flächenmanagement hängt der zu leistende Managementaufwand maßgeblich von der aktuellen Verwendung der einzelnen Flächen ab. Verwendung bezeichnet den tatsächlichen Einsatz, gleich ob zur Nutzung oder ohne Nutzung. Wildnisbereiche werden zur Wiederherstellung des Urzustands verwendet, jedoch nicht genutzt.
Allgemein wird der Aufwand, der sich allein aus dem Besitz ergibt, nicht bewertet. Eine Ausnahme bilden diejenigen Eigentümer, deren Grundbesitz sehr umfangreich ist, da hier bereits dieser Aufwand ebenfalls erheblich werden kann. Wahrgenommen wird der mit dieser Aufgabe zusammenhängende Aufwand zumeist nur dann, wenn Flächen ohne Nutzung (Nutzung bezeichnet die Ausschöpfung durch Gebrauch.) sind. In diesen Fällen stellen sich Fragen der Verkehrssicherung und der zu erwartenden Entwicklung der Flächen. Gegebenenfalls muß zur Abwendung unerwünschter zukünftiger Zustände Pflege (Pflege bezeichnet die Aufrechterhaltung der Nutzungsmöglichkeit, unabhängig davon, ob gleichzeitig eine Nutzung stattfindet oder nicht.) auf der Fläche betrieben werden.
Aus naturschutzfachlicher Sicht hat die Pflege häufig lediglich Substitutcharakter, da man eine ursprünglich durch Nutzung entstandene Landschaft durch Pflege aufrecht erhält und dafür erhebliche Eingriffe hinnehmen muß; diese betreffen insbesondere die auf den Flächen vorhandenen Kleinlebewesen für die sich die Umweltbedingungen abrupt und flächig, statt allmählich und mosaikartig ändern. Eine Fläche in der Nutzung zu behalten oder erneut in Nutzung zu bringen vermeidet nicht nur den mit der Pflege verbundenen Aufwand, sondern senkt regelmäßig auch den Betreuungsaufwand. Es muß in solchen Fällen lediglich sichergestellt sein, daß der Nutzer sich nicht bewußt in Konflikt mit naturschutzfachlichen Zielvorstellungen oder Auflagen begibt.
Viele
der heute als erhaltenswert angesehenen Flächen
sind durch menschliche Bewirtschaftung entstanden.
Der Bewirtschafter hat diese Flächen aus seinem eigenen
Interesse als Nutzer in diesen Zustand gebracht. Sofern
eine historische Nutzung aufrechterhalten oder
wieder aufgenommen wird, ist es um den Erhalt der Fläche
tendenziell bereits besser bestellt als bei Nutzungsverzicht.