Freiflächenmanagement

Beim Flächen­management hängt der zu leistende Mana­gement­auf­wand maß­geblich von der aktuellen Ver­wendung der einzelnen Flächen ab. Ver­wendung bezeichnet den tat­sächlichen Ein­satz, gleich ob zur Nutzung oder ohne Nutzung. Wild­nis­bereiche werden zur Wieder­her­stellung des Urzu­stands ver­wendet, jedoch nicht genutzt.

Allgemein wird der Aufwand, der sich allein aus dem Besitz ergibt, nicht be­wer­tet. Eine Aus­nahme bilden die­jenigen Eigen­tümer, deren Grund­besitz sehr um­fang­reich ist, da hier bereits dieser Auf­wand eben­falls er­heb­lich werden kann. Wahr­genommen wird der mit dieser Auf­gabe zusammen­hängende Auf­wand zumeist nur dann, wenn Flächen ohne Nutzung (Nutzung be­zeich­net die Aus­schöpfung durch Ge­brauch.) sind. In diesen Fällen stellen sich Fragen der Ver­kehrs­sicherung und der zu er­war­tenden Ent­wicklung der Flächen. Ge­gebenen­falls muß zur Ab­wendung uner­wünschter zukünf­tiger Zustände Pflege (Pflege be­zeichnet die Auf­recht­er­haltung der Nutzungs­möglich­keit, un­ab­hängig davon, ob gleich­zeitig eine Nutzung statt­findet oder nicht.) auf der Fläche be­trieben werden.

Aus natur­schutz­fach­licher Sicht hat die Pflege häufig ledig­lich Sub­stitut­charakter, da man eine ursprüng­lich durch Nutzung ent­standene Land­schaft durch Pflege auf­recht er­hält und dafür er­heb­liche Ein­griffe hin­nehmen muß; diese be­treffen ins­be­sondere die auf den Flächen vor­han­denen Klein­lebe­wesen für die sich die Umwelt­be­dingungen abrupt und flächig, statt allmäh­lich und mosaik­artig ändern. Eine Fläche in der Nutzung zu be­halten oder er­neut in Nutzung zu bringen ver­meidet nicht nur den mit der Pflege ver­bundenen Auf­wand, sondern senkt regel­mäßig auch den Be­treuungs­auf­wand. Es muß in solchen Fällen ledig­lich sicher­ge­stellt sein, daß der Nutzer sich nicht be­wußt in Kon­flikt mit natur­schutz­fach­lichen Ziel­vor­stellungen oder Auf­lagen be­gibt.

Viele der heute als er­haltens­wert an­ge­sehenen Flächen sind durch mensch­liche Be­wirt­schaftung ent­standen. Der Be­wirt­schafter hat diese Flächen aus seinem eigenen Inter­esse als Nutzer in diesen Zu­stand ge­bracht. So­fern eine his­torische Nutzung auf­recht­er­halten oder wieder auf­ge­nommen wird, ist es um den Er­halt der Fläche ten­denziell be­reits besser be­stellt als bei Nutzungs­ver­zicht.

artenarmer natürlicher Buchenwald Weidelandschaft Baumpflegearbeiten in Regensburg